Informationen für Unternehmen

Produktionsfirmen für Film- und Musikproduktionen, Filmverleiher und Kinos

Mit digitalen Wasserzeichen für Video- und Audiodaten können Sie Ihre Werke mit einer unsichtbaren / unhörbaren Urheberkennung versehen, bevor sie Ihr Studio verlassen. Sie können damit Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverzerrungen nachweisen, falls Ihre Geschäftspartner Ihre Produktionen vertragswidrig verwenden oder weitergeben. Dadurch lassen sich Musterexemplare (Pressekopien, Belegexemplare) und Arbeitsmaterial aus der Postproduction effizient schützen. Durch die Integration von Audio-Wasserzeichen-Systemen in Kino-Projektionstechnik kann von der Erstellung und Verbreitung von Raubkopien durch Abfilmen und Mikrofonaufnahme im Kino abgeschreckt werden.

Digitale Wasserzeichen erlauben zusätzlich die Weitergabe von Metadaten auch nach dem Export in andere Dateiformate (Farbprofile, Schnittinformationen etc.). Die Metadaten werden damit direkt an das Medium gebunden und müssen nicht in separaten Dateien gespeichert werden.

Unsere Systeme ermöglichen auch innovative Marketingkonzepte. Eine Möglichkeit ist das Einbetten von interessanten Zusatzinformationen, z.B. Merchandising-Informationen oder die Song-Texte auf Audio-CDs oder MP3s ("Karaoke-Wasserzeichen"). Eine weitere Möglichkeit sind intelligente Previews von Musikstücken. Hierbei wird eine Version eines Musikstücks erzeugt, das eine leicht reduzierte Klangqualität besitzt, d.h. das Wasserzeichen ist hierbei (absichtlich) leicht hörbar. Dieses Musikstück können Sie zu Werbezwecken kostenlos z.B. per Demo-CD verteilen und Endkunden können die Lieder Probe hören. Bei Gefallen können sie aus dem Preview die volle Klangqualität des Musikstücks selbst wiederherstellen: Die Endkunden brauchen dazu bloß den Schlüssel zum vollständigen Entfernen des Wasserzeichens erwerben und mit diesem und der passende Wasserzeichen-Software (z.B. direkt von der Demo-CD) die volle Klangqualität sehr einfach "freischalten", ein erneutes Herunterladen der "Vollversion" des Musikstückes ist nicht notwendig - ähnlich wie bei Shareware.